Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege
So lange wie möglich zu Hause bleiben! Das wünschen sich die
meisten älteren und pflegebedürftigen Menschen. Und auch Ihnen als Angehörigen
liegt es am Herzen, diesen Wunsch möglichst zufrieden zu stellen.
Pflegebedürftigkeit bedeutet immer ein Wandel im Leben der Betroffenen und
deren Angehörigen: Neue Verantwortlichkeiten werden von Angehörigen übernommen,
neue Fertigkeiten müssen erlernt werden, der Alltag verändert sich für alle
Beteiligten.
Je besser Sie informiert und beraten sind, umso leichter
fällt es Ihnen, den Pflegealltag und Ihren eigenen Alltag zu organisieren.
Übrigens: Wussten Sie schon, dass Sie sich als Arbeitnehmer bis zu zehn Tage
von der Arbeit freistellen lassen können, um alles Nötige für die Pflege in die
Wege zu leiten?
Die folgende Checkliste zeigt Ihnen,
- was
Sie tun müssen,
- wen
Sie fragen können und
- wonach
Sie fragen müssen.
Was ist zu tun im „Fall des Falles“?
Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, gibt es eine Menge zu
tun. Doch keine Angst: Sie brauchen nicht alles auf einmal machen. Gehen Sie
Schritt für Schritt in Ruhe vor.
- Nehmen
Sie Kontakt zum örtlichen Pflegestützpunkt bzw. zur Pflegeberatungsstelle auf
oder bei einem Krankenhausaufenthalt auch zum Krankenhaussozialdienst und
lassen sich beraten. Ihre Stadtverwaltung oder die Landesstelle Pflegende
Angehörige geben Ihnen Auskunft.
- Stellen
Sie einen Antrag auf Pflegeeinstufung bei der Pflegekasse. Achtung: Der
Leistungsbeginn ist das Datum der Antragsstellung! Das entsprechende
Antragsformular erhalten Sie bei der Pflegekasse.
- Stellen
Sie beim Sozialamt – falls erforderlich – einen Antrag auf Kostenübernahme.
Damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen, kann der Antrag auch telefonisch
gestellt werden. Auch hier gilt: Für den Leistungsbeginn ist der Zeitpunkt der
Antragstellung maßgeblich. Haben Sie bereits vorher einen Antrag bei der
Pflegekasse gestellt, so gilt dieses Datum als Leistungsbeginn auch
rückwirkend.
- Der
Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) erstellt ein Gutachten zur Pflege
und wird Sie deshalb – selbstverständlich nach Voranmeldung – besuchen.
Bereiten Sie sich auf dieses MDK-Gutachten vor, in dem Sie ein Pflegetagebuch
führen. Pflegetagebücher erhalten Sie z. B. von der Pflegekasse oder der
Verbraucherzentrale. Bei der Begutachtung dürfen auch weitere Angehörige
anwesend sein.
- Besuchen
Sie einen kostenlosen Pflegekurs, der von Pflegekassen und Pflegediensten
angeboten wird. Schulungen zu Hause sind auch möglich.
- Nach
erfolgter Einstufung durch die Pflegekasse lassen Sie sich das Pflegegutachten
schicken. Das gilt auch bei Ablehnung einer Pflegestufe. Prüfen Sie das
Gutachten sorgfältig und lassen Sie es sich erläutern. Dabei helfen Ihnen
Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen.
- Sind
die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis erfüllt? Darüber informiert
beispielsweise Ihre Stadtverwaltung. Ein Schwerbehindertenausweis bringt Ihnen
in Abhängigkeit von der Einstufung einige Erleichterungen, wie vergünstigte
Tarife im Nahverkehr oder steuerliche Besserstellung.
- Können
Sie Ihre Berufstätigkeit und die Pflege vereinbaren? Erfragen Sie
beispielsweise die Möglichkeit einer gesetzlichen Pflegezeit. Auch mit Ihrem
Arbeitgeber sollten Sie über Ihre veränderte Situation sprechen. Flexible
Arbeitszeiten können da ein Thema sein. Berufstätige haben zudem die
Möglichkeit, bis zu sechs Monate Pflegezeit zu nehmen, wenn die Firma mehr als
15 Arbeitnehmer beschäftigt. Lassen Sie sich beraten!
- Tagespflege
oder andere Hilfen können Sie entlasten. Lassen Sie sich deshalb von den
örtliche Pflegestützpunkte oder Pflegeberatungsstellen beraten.
- Wenn
Sie planen Ihren Beruf aufzugeben, sollten Sie vor diesem Schritt unbedingt mit
der Agentur für Arbeit sprechen. In der Arbeitslosenversicherung kann man sich
beispielsweise auf eigene Kosten weiterversichern. In jedem Fall gilt: Geben
Sie die Berufstätigkeit auf keinen Fall ohne vorhergehende Beratung auf!
- Sind
Sie 30 Stunden oder weniger pro Woche berufstätig bei einem gleichzeitigen
Pflegeaufwand von mindestens 14 Stunden, besteht für Sie
Rentenversicherungspflicht und die Pflegekasse zahlt die Beiträge. In diesem
Fall sollten Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
- Wenn
Sie doch Ihren Beruf aufgeben, klären Sie die Weiterversicherung in der
Krankenkasse. Sollte keine Versicherung über den Ehepartner möglich sein und
auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen, sollten Sie sich unbedingt
auf eigene Kosten freiwillig weiterversichern.
- Sprechen
Sie über die Themen Vorsorgevollmacht
und Patientenverfügung und lassen sich beraten.
Wichtig!
Klare Absprachen sind hilfreich! Haben Sie alle Information
beisammen und sich beraten lassen, so entscheiden Sie wenn möglich gemeinsam
mit dem Pflegebedürftigen und allen anderen beteiligten Angehörigen, wie die
Pflege zu Hause gemeinsam gestaltet werden kann. Organisieren Sie die Pflege zu
Hause unter Beteiligung der gesamten Familie. Es gibt viele Möglichkeiten,
einen Angehörigen zu pflegen. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig
Entlastungsangebote in Anspruch nehmen. Achten Sie auch auf Ihr Wohlergehen!