Landesstelle Pflegende Angehörige
Mittwoch, 19. Mär 2013

Schriftgröße: kleiner normal größer

 
 
 

Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege

So lange wie möglich zu Hause bleiben! Das wünschen sich die meisten älteren und pflegebedürftigen Menschen. Und auch Ihnen als Angehörigen liegt es am Herzen, diesen Wunsch möglichst zufrieden zu stellen. Pflegebedürftigkeit bedeutet immer ein Wandel im Leben der Betroffenen und deren Angehörigen: Neue Verantwortlichkeiten werden von Angehörigen übernommen, neue Fertigkeiten müssen erlernt werden, der Alltag verändert sich für alle Beteiligten.

Je besser Sie informiert und beraten sind, umso leichter fällt es Ihnen, den Pflegealltag und Ihren eigenen Alltag zu organisieren. Übrigens: Wussten Sie schon, dass Sie sich als Arbeitnehmer bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen können, um alles Nötige für die Pflege in die Wege zu leiten?

Die folgende Checkliste zeigt Ihnen,

  • was Sie tun müssen,
  • wen Sie fragen können und
  • wonach Sie fragen müssen.

 

Was ist zu tun im „Fall des Falles“?

Wird ein Angehöriger pflegebedürftig, gibt es eine Menge zu tun. Doch keine Angst: Sie brauchen nicht alles auf einmal machen. Gehen Sie Schritt für Schritt in Ruhe vor.

 

  1. Nehmen Sie Kontakt zum örtlichen Pflegestützpunkt bzw. zur Pflegeberatungsstelle auf oder bei einem Krankenhausaufenthalt auch zum Krankenhaussozialdienst und lassen sich beraten. Ihre Stadtverwaltung oder die Landesstelle Pflegende Angehörige geben Ihnen Auskunft.
  2. Stellen Sie einen Antrag auf Pflegeeinstufung bei der Pflegekasse. Achtung: Der Leistungsbeginn ist das Datum der Antragsstellung! Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie bei der Pflegekasse.
  3. Stellen Sie beim Sozialamt – falls erforderlich – einen Antrag auf Kostenübernahme. Damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen, kann der Antrag auch telefonisch gestellt werden. Auch hier gilt: Für den Leistungsbeginn ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich. Haben Sie bereits vorher einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt, so gilt dieses Datum als Leistungsbeginn auch rückwirkend.
  4. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) erstellt ein Gutachten zur Pflege und wird Sie deshalb – selbstverständlich nach Voranmeldung – besuchen. Bereiten Sie sich auf dieses MDK-Gutachten vor, in dem Sie ein Pflegetagebuch führen. Pflegetagebücher erhalten Sie z. B. von der Pflegekasse oder der Verbraucherzentrale. Bei der Begutachtung dürfen auch weitere Angehörige anwesend sein.
  5. Besuchen Sie einen kostenlosen Pflegekurs, der von Pflegekassen und Pflegediensten angeboten wird. Schulungen zu Hause sind auch möglich.
  6. Nach erfolgter Einstufung durch die Pflegekasse lassen Sie sich das Pflegegutachten schicken. Das gilt auch bei Ablehnung einer Pflegestufe. Prüfen Sie das Gutachten sorgfältig und lassen Sie es sich erläutern. Dabei helfen Ihnen Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen.
  7. Sind die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis erfüllt? Darüber informiert beispielsweise Ihre Stadtverwaltung. Ein Schwerbehindertenausweis bringt Ihnen in Abhängigkeit von der Einstufung einige Erleichterungen, wie vergünstigte Tarife im Nahverkehr oder steuerliche Besserstellung.
  8. Können Sie Ihre Berufstätigkeit und die Pflege vereinbaren? Erfragen Sie beispielsweise die Möglichkeit einer gesetzlichen Pflegezeit. Auch mit Ihrem Arbeitgeber sollten Sie über Ihre veränderte Situation sprechen. Flexible Arbeitszeiten können da ein Thema sein. Berufstätige haben zudem die Möglichkeit, bis zu sechs Monate Pflegezeit zu nehmen, wenn die Firma mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Lassen Sie sich beraten!
  9. Tagespflege oder andere Hilfen können Sie entlasten. Lassen Sie sich deshalb von den örtliche Pflegestützpunkte oder Pflegeberatungsstellen beraten.
  10. Wenn Sie planen Ihren Beruf aufzugeben, sollten Sie vor diesem Schritt unbedingt mit der Agentur für Arbeit sprechen. In der Arbeitslosenversicherung kann man sich beispielsweise auf eigene Kosten weiterversichern. In jedem Fall gilt: Geben Sie die Berufstätigkeit auf keinen Fall ohne vorhergehende Beratung auf!
  11. Sind Sie 30 Stunden oder weniger pro Woche berufstätig bei einem gleichzeitigen Pflegeaufwand von mindestens 14 Stunden, besteht für Sie Rentenversicherungspflicht und die Pflegekasse zahlt die Beiträge. In diesem Fall sollten Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
  12. Wenn Sie doch Ihren Beruf aufgeben, klären Sie die Weiterversicherung in der Krankenkasse. Sollte keine Versicherung über den Ehepartner möglich sein und auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen, sollten Sie sich unbedingt auf eigene Kosten freiwillig weiterversichern.
  13. Sprechen Sie über die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und lassen sich beraten.

Wichtig!

Klare Absprachen sind hilfreich! Haben Sie alle Information beisammen und sich beraten lassen, so entscheiden Sie wenn möglich gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und allen anderen beteiligten Angehörigen, wie die Pflege zu Hause gemeinsam gestaltet werden kann. Organisieren Sie die Pflege zu Hause unter Beteiligung der gesamten Familie. Es gibt viele Möglichkeiten, einen Angehörigen zu pflegen. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig Entlastungsangebote in Anspruch nehmen. Achten Sie auch auf Ihr Wohlergehen!

 

Druckversion herunterladen

Checkliste Schritt für Schritt Checkliste Schritt für Schritt (345,0 kB)
 
 
Telefon: +49 251 / 4113302